Allgemeine Geschäfts­bedingungen

 

  1. GELTUNGSBEREICH & VERTRAGSPARTNER
  1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung, die zwischen der Ryokan Erfurt GmbH unter dem Namen NASHI Rooms (nachfolgend Ryokan) und Dritten (Gast) abgeschlossen werden sowie für alle erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen von Ryokan (Beherbergungsvertrag).
  2. Vertragspartner des Gastes ist grundsätzlich die Ryokan Erfurt GmbH.
  1. RESERVIERUNGEN
  1. Mit der Vornahme einer Reservierung bietet der Gast den Abschluss eines Beherbergungsvertrages an. Bei entsprechender Verfügbarkeit des gebuchten Zimmers erhält der Gast von Ryokan eine Reservierungsbestätigung. Durch diese Annahme der vom Gast vorgenommenen Reservierung kommt ein Beherbergungsvertrag zwischen Ryokan und dem Gast zustande.
  2. Angebote von Ryokan in Bezug auf verfügbare Zimmer sind freibleibend und unverbindlich. Ryokan kann nach freiem Ermessen den Abschluss eines Beherbergungsvertrages ablehnen.
  3. Es besteht kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Übernachtungsdienstleistung in einem bestimmten Zimmer. Ryokan behält sich das Recht vor, branchenübliche Restriktionen wie Mindestaufenthalte, Buchungsgarantien oder Anzahlungen für bestimmte Daten zu definieren.
  1. STORNIERUNG, NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN (NO SHOW)
  1. Eine garantierte Reservierung liegt vor, wenn die Zahlung des Gastes vorliegt. Eine garantierte Reservierung kann durch den Gast gemäß der ausgewiesenen Stornierungsbedingungen, unter Angaben der Reservierungsnummer storniert werden. Nach Ablauf der Stornierungsfristen ist eine Stornierung ausgeschlossen und Ryokan behält den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Das gleiche gilt bei Nichterscheinen des Gastes (No Show).
  2. Bei mehrtägigen garantierten Reservierungen werden bei Nichtanreise alle Folgenächte ab inklusive der zweiten Nacht storniert und dem Gast steht kein Anspruch auf die Folgenächte zu.
  3. Ryokan behält sich das Recht vor, einfache Reservierungen, das sind Reservierungen, bei denen noch keine Zahlung des Gastes vorliegt, jederzeit zu stornieren, sofern der Gast auch nach Aufforderung durch Ryokan seiner Zahlungsverpflichtung nicht fristgemäß nachgekommen ist. Selbiges gilt für kostenfrei stornierbare Buchungen, deren Stornierungsfrist abgelaufen ist, sofern zu diesem Zeitpunkt noch keine Zahlung durch den Gast erfolgt ist. Ryokan ist in diesem Fall berechtigt, das reservierte Zimmer anderweitig zu vermieten. Im Übrigen ist Ryokan berechtigt, dem Gast den Buchungspreis in Rechnung zu stellen. 
  4. Für Reservierungen, die nach 12:00 Uhr des Anreisetages eingehen und von Ryokan bestätigt werden hat der Gast eine Stunde Zeit, um die Zahlung gem. § 5 zu leisten.
  5. Für Buchungen, die nicht direkt über die Ryokan Webseite getätigt werden, gelten die Stornierungsbedingungen des jeweiligen Drittanbieters. Sämtliche Änderungen und Stornierungen von Buchungen müssen über die ursprüngliche Buchungsseite erfolgen.
  1. ÜBERNACHTUNGSPREISE & SONSTIGE PREISE
  1. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils von Ryokan ausgewiesenen Preise. Die geltenden Preise sind Bruttogesamtpreise und beinhalten alle gesetzlichen Steuern, Gebühren und Abgaben. Lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht durch den Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel die Kulturförderabgabe, sind nicht enthalten und können separat abgerechnet werden.
  2. Für den Fall der Änderung von Steuer-, Gebühren-, und Abgabensätzen sowie der wirksamen Erhebung neuer, den Parteien bisher unbekannter Steuern, Gebühren und Abgaben behält sich Ryokan vor, die Preise entsprechend anzupassen. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss (Buchungsbestätigung) und Vertragsanpassung vier Monate überschreitet.
  1. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN & RECHNUNG
  1. Der Preis der gesamten gebuchten Übernachtungsdienstleistung ist durch den Gast immer im Voraus zu bezahlen.
  2. Eine Aufrechnung des Gastes ist ausgeschlossen, es sei denn, die Aufrechnung betrifft eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung.
  3. Gültige Zahlungsmittel sind MasterCard, Visa Card, American Express, GiroPay, SofortÜberweisung – Barzahlungen sind ausgeschlossen.
  4. Für nachträglich entstandene Gebühren durch genutzte Zusatzleistungen oder Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen behält Ryokan sich das Recht vor, die hinterlegten Zahlungsmittel mit den ausstehenden Beträgen zu belasten.
  5. Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass eine Rechnung im regulären Fall immer als Download oder per E-Mail zur Verfügung gestellt wird. Sollte der Gast abweichend hiervon eine postalische Zustellung wünschen, kann es aus organisatorischen Gründen zu einer verlängerten Zustellungszeit kommen.
  1. NUTZUNGSMÖGLICHKEITEN RESERVIERTER ZIMMER
  1. Ein reserviertes Zimmersteht dem Gast ab 15.00 Uhr des Anreisetages und bis 12.00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung.
  2. Der Gast erhält vor Anreise eine E-Mail mit der Möglichkeit zum Online-Check-in. Nach erfolgreichem Check-in bekommt der Gast per E-Mail eine Bestätigung mit einem Link zur digitalen Gästemappe. Darin enthalten ist der digitale Schlüssel für Hoteleingang und Zimmer. Dieser ist während Ihres gesamten Aufenthaltes gültig und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
  3. Alternativ kann der Gast die Hotel-Eingangstür öffnen, in dem der Zahlencode aus der Buchungsbestätigung in den Wandleser neben der Tür eingegeben wird. Der Zahlencode darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
  4. Wenn der Gast eine physische Zimmerkarte bevorzugt, kann diese am Self-Checkin-Counter im Eingangsbereich des Hotels erstellt werden. Mit dieser Karte kann sowohl die Zimmertür (Leser am Schloss) als auch die Hotel-Eingangstür geöffnet werden, indem diese an den Wandleser neben der Tür gehalten wird.
  5. Der Gast wird am Tag der Abreise automatisch um 12:00 Uhr ausgecheckt. Ab diesem Zeitpunkt verlieren der digitale Schlüssel sowie eine eventuell erstellte Schlüsselkarte ihre Gültigkeit. Mit dem automatischen Check-out erhält der Gast per E-Mail eine Bestätigung, ausgecheckt zu haben.
  6. Soweit nicht anders vereinbart, sind am vereinbarten Abreisetag die zur Verfügung gestellten Codekarten an Ryokan oder einen vom Beherbergungsbetrieb genannten Dritten zu übergeben, oder, soweit vereinbart, im Zimmer zu hinterlassen. Wird eine ausgehändigte Schlüsselkarte verloren oder bei der Abreise nicht abgegeben, kann dies mit einer Gebühr von 20,00 Euro berechnet werden. Ryokan bleibt berechtigt, von dem Gast Ersatz eines ihm hierdurch entstandenen Schadens zu verlangen, soweit dieser den Betrag von 20,00 EUR übersteigt. Dies schließt die Kosten für den Austausch der betroffenen Schließanlage ein, soweit dieser aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.
  7. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine spätere Abreise (Late Check-out) mit Ryokan im Voraus vereinbart werden. Stimmt Ryokan einem Late-Check-out zu, ist Ryokan berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr des Abreisetages 50% des regulären Übernachtungspreises in Rechnung zu stellen. Für Abreisen, die nach 18:00 Uhr erfolgen, wird der volle Übernachtungspreises des Zimmers erhoben. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Late-Check-out besteht nicht.
  8. Auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit kann eine frühere Anreise (Early Check-In) mit Ryokan im Voraus vereinbart werden. Stimmt Ryokan einem Early Check-In zu, ist Ryokan berechtigt, für die zusätzliche Nutzung des Zimmers 10,00 EUR pro angefangene Stunde in Rechnung zu stellen. Ein vertraglicher Anspruch auf einen Early Check-In besteht nicht.
  1. WEITERVERKAUF
  1. Der Weiterverkauf/-vermietung und/oder die Weitervermittlung von gebuchten Zimmers ist untersagt. Insbesondere ist die Weitervermittlung von Zimmers und/oder Zimmerkontingenten an Dritte zu höheren Preisen als den tatsächlichen Zimmerpreisen unzulässig. Auch die Abtretung oder der Verkauf des Anspruchs gegen Ryokan ist nicht zulässig. Ryokan ist in diesen Fällen berechtigt, die Buchung zu stornieren, insbesondere wenn der Gast bei der Abtretung/dem Verkauf gegenüber dem Dritten unwahre Angaben über die Art der Buchung oder die Bezahlung gemacht hat.
  2. Eine Nutzung des Zimmers zu einem anderen als dem Beherbergungszweck, insbesondere jegliche gewerbliche oder sittenwidrige Nutzung durch den Gast, ist ausdrücklich untersagt.
  1. HAFTUNG VON RYOKAN
  1. Ryokan haftet unbegrenzt für von ihr zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Ryokan für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Ryokan beruhen. Für einfache Fahrlässigkeit haftet Ryokan nur und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Gast regelmäßig vertrauen dürfen (Kardinalpflicht). Einer Pflichtverletzung von Ryokan steht die seiner gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in diesen AGB nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Ryokan auftreten, wird Ryokan bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten – insbesondere ist er verpflichtet, festgestellte Mängel an Ryokan zum Zwecke der Abhilfe unverzüglich zu melden. Im Übrigen ist der Gast verpflichtet, Ryokan rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
  3. Für eingebrachte Sachen haftet Ryokan nach den gesetzlichen Bestimmungen. Der Anspruch erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung der eingebrachten Sache Ryokan Anzeige macht, es sei denn diese verspätete Anzeige hat keine Auswirkungen auf die Aufklärung des Sachverhaltes. Soweit der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als EUR 800 oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als EUR 3.500 in das Zimmer einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit Ryokan.
  4. Alle Ansprüche gegen Ryokan verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche oder sonstige Ansprüche aus der der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und/oder aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch Ryokan sowie im Falle von Verletzungen einer Kardinalspflicht i.S.d. Ziffer 8a.
  5. Für Fundsachen wird von Ryokan keine Haftung übernommen. Hiervon ausgenommen ist die Haftung aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen von Ryokan. Die Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Entgelt und gegen eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,00 zurückgesendet. Der Beherbergungsbetrieb verpflichtet sich zur Aufbewahrung über einen Zeitraum von sechs Monaten.
  1. SICHERHEITSLEISTUNG
  1. Zur Sicherung aller Ansprüche von Ryokan gegen den Gast aus dem Beherbergungsvertrag ist Ryokan berechtigt,  vor Überlassung des Zimmers folgende Sicherheit vom Gast zu verlangen:
  • im Falle einer vereinbarten Überlassungsdauer von ein bis zu drei Monaten eine Sicherheit in Höhe von EUR 500,00
  • im Falle einer vereinbarten Überlassungsdauer von drei bis zu sechs Monaten eine Sicherheit in Höhe von einem Monatsbeitrag.
  1. Im Falle einer vereinbarten Überlassungsdauer von weniger als drei Monaten darf der Beherbergungsbetrieb zur Abgeltung der Sicherheitsleistung eine Vorabautorisierung auf der Zahlungskarte des Gastes vornehmen. Wird die Sicherheit auf Anforderung von Ryokan bis zur Überlassung des Zimmers nicht geleistet, besteht kein Anspruch des Gastes auf Überlassung des Zimmers. Hat Ryokan dem Gast das Zimmer gleichwohl überlassen, so ist Ryokan, sofern die Kaution innerhalb einer vom Beherbergungsbetrieb zu setzender angemessener Nachfrist nicht geleistet wird, zur fristlosen Kündigung des Beherbergungsvertrags berechtigt.
  2. Ryokan ist verpflichtet, innerhalb von einem Monat nach Beendigung des Beherbergungsvertrags über die Kaution abzurechnen.
  1. KUNDENDATEN
  1. Um die Kommunikation mit dem Gast sicherzustellen, erhebt Ryokan verpflichtend die E-Mail-Adresse sowie die Telefonnummer. Zur Überprüfung der Identität des Gastes ist Ryokan berechtigt, folgendes gültiges Identifikationsdokument (für inländische Gäste ein Personalausweis oder Reisepass; für ausländische Gäste der Reisepass), und gültige Kreditkartendaten bei Check-In und während des Aufenthaltes digital einzufordern.
  2. Sollte die Identität eines Gastes auf Grund fehlender oder falscher Dokumente nicht zweifelsfrei geklärt werden können, so ist Ryokan berechtigt, die Buchung zu stornieren.
  3. Ryokan setzt zur Vermeidung schadhafter Buchungen Software Lösungen ein, die anhand der eingeforderten Daten (E-Mail- Adresse, Wohnanschrift, Telefonnummer, Kreditkarte etc.) einen sogenannten „Fraud-Prevention-Score“ für jeden Gast ermitteln und schadhafte Buchungen erkennen. Sollte die Software eine solche Buchung erkennen, behält Ryokan sich das Recht vor, die Buchung zu stornieren.
  1. BEENDIGUNG DES BEHERBERGUNGSVERTRAGS
  1. Ryokan ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn (i) höhere Gewalt, eine Pandemie oder andere von Ryokan nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, (ii) Zimmers schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei, aber nicht ausschließlich, die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein, (iii) Ryokan begründeten Anlass zu Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Ryokan und dessen Standorte in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Ryokan zuzurechnen ist; (iv) der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzwidrig ist; oder (v) im Falle eines Weiterverkaufs/-vermietung und/oder Weitervermittlung (siehe Ziffer 7).
  2. Ryokan hat den Gast von der Ausübung des Kündigungsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
  3. Bei berechtigter Kündigung des Beherbergungsbetriebs entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
  1. GUTSCHEINE
  1. Ein bei Ryokan erworbener Gutschein kann lediglich für Leistungen von Ryokan eingelöst werden. Verbleiben bei Zahlungen mit dem Gutschein Restguthaben, bleiben diese bestehen und können für weitere Buchungen genutzt werden. Gutscheine können nicht zurückgegeben werden, sie sind nicht wiederverkäuflich oder übertragbar und sind nicht gegen Bargeld einlösbar. Der Besteller des Gutscheins ist für die Angabe der korrekten Daten (insbesondere E-Mail-Adresse) verantwortlich, an welche der Gutschein und die Rechnung versendet werden soll.
  2. Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzverträgen: Erklärungen zu Gutscheinen können innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in beliebiger Form (Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn der Gutschein vor Fristablauf überlassen wird, auch durch Rücksendung des Gutscheins widerrufen werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erhalt des Gutscheins beim Empfänger. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder des Gutscheins. Der Widerruf ist zu richten an Ryokan GmbH per E-Mail an rooms@nashi.de, Betreff: Gutschein.
  1. NICHT RAUCHEN IM ZIMMER
  2. Die von Ryokan vermieteten Zimmer sind Nichtraucher-Zimmer. Es ist daher im gesamten Objekt untersagt, zu rauchen. Insbesondere ist untersagt, sowohl in den gemeinschaftlichen Bereichen, als auch in den Gäste-Zimmern sowie Balkon- und/oder Terrassenbereichen zu rauchen. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Ryokan das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 300,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn Ryokan einen höheren Schaden nachweist. Ein niedrigerer Schaden ist vom Gast nachzuweisen.
  3. Das Manipulieren oder Blockieren von Notausgängen, Feuerlöschern oder dem Feueralarm ist verboten. Bei Verstößen droht eine Strafgebühr von 300 €. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn Ryokan einen höheren Schaden nachweist. Ein niedrigerer Schaden ist vom Gast nachzuweisen.
  4. KEINE PARTIES IM ZIMMER
  1. Das Abhalten von Parties - insbesondere die rücksichtslose Belästigung anderer Gäste - ist in den von Ryokan vermieteten Zimmern und gemeinschaftlichen Bereichen nicht gestattet. Ein Zutrittsrecht besteht nur für die beim Check-in angegebenen Personen.
  2. Für den Fall einer Zuwiderhandlung hat Ryokan das Recht, vom Gast als Schadensersatz für die gesondert aufzuwendenden Reinigungskosten einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers einen Betrag in Höhe von EUR 500,00 zu verlangen. Dieser Schadensersatzbetrag ist höher anzusetzen, wenn Ryokan einen höheren Schaden nachweist. Ein niedrigerer Schaden ist vom Gast nachzuweisen.
  1. BESCHÄDIGUNG ODER DIEBSTAHL
  2. Kommt es zu Beschädigungen, die über den üblichen Gebrauch hinaus gehen, oder zu Diebstahl, so hat Ryokan das Recht, dem Gast den Schaden als auch die gesonderten Aufwendungen zur Beseitigung des Schadens, einschließlich eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers in Rechnung zu stellen.
  3. HAUSTIERE
  4. Das Mitbringen eines Haustieres ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Ryokan nicht gestattet. Ausnahme sind jedoch Blinden-, Gehörlosen- sowie andere vergleichbare Servicehunde. Diese dürfen gegen Nachweis kostenlos und zu jeder Zeit mitgeführt werden.
  5. INSTANDHALTUNG
  1. Der Gast verpflichtet sich, das überlassene Zimmer, die Einrichtungsgegenstände sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und für gehörige Lüftung und Heizung zu sorgen.
  2. Der Gast verpflichtet sich ferner, bei Bezug des Zimmers die Einrichtung auf ihre Vollständigkeit und Gebrauchstauglichkeit zu überprüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzeigen.
  3. Der Gast haftet für alle Schäden an dem überlassenen Zimmer, den Einrichtungsgegenständen und den zur gemeinschaftlichen Nutzung bestimmten Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die er oder seine Besucher durch vertragswidrige Benutzung schuldhaft verursacht haben und die nicht auf eine normale Abnutzung zurückzuführen sind. Alle an dem überlassenen Zimmer entstehenden Schäden hat der Gast unverzüglich Ryokan anzuzeigen.
  4. Das Zimmer wird von Ryokan regelmäßig gereinigt. Der Gast wird dem von Ryokan hierzu beauftragten Beschäftigten oder Dienstleister Zugang zum Zimmer gewähren.
  1. GRUPPENBUCHUNGEN/KONTINGENTVERTRÄGE/EVENTZEITEN
  1. Bei Gruppenbuchungen von mehr als fünf Zimmern und Kontingentverträgen gelten gesonderte Zahlungs- und Stornobedingungen, welche sich aus den entsprechenden Verträgen ergeben.
  2. Für Buchungen während Event- und Messezeiten können abweichende Stornofristen gelten. Diese werden im Buchungsprozess sowie auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen.
  1. INTERNETNUTZUNG
  1. Sofern Ryokan dem Gast im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten einen Internetzugang zur Verfügung gestellt hat, können Störungen, etwa aufgrund höherer Gewalt, Wartungsmaßnahmen o.ä. nicht ausgeschlossen werden.
  2. Der Gast darf den Internetanschluss nicht missbräuchlich verwenden. Eine missbräuchliche Verwendung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: Download und Verteilung urheberrechtlich geschützter Inhalte über Peer-to-Peer Sharing-Plattformen, illegale Streaming-Angebote sowie das Einstellen, Abrufen oder Übermitteln sittenwidriger oder strafrechtlich relevanter Inhalte (insbesondere §§ 130, 130a, 131 und 184 StGB). Der Gast ist verpflichtet, bei der Nutzung die Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechte Dritter zu beachten und keine Straftaten zu begehen. Der Gast stellt Ryokan auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen und Schadenersatzforderungen Dritter sowie von den Kosten der Rechtsverteidigung in angemessener Höhe frei, die durch eine rechtswidrige Nutzung des überlassenen Internetanschlusses durch den Gast oder durch Dritte mit dem Wissen des Gastes verursacht worden sind. Dieser Freistellungsanspruch erfasst insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von Urheber-, Patent-, Namens-, Kennzeichen- und Persönlichkeitsrechten sowie datenschutzrechtliche Verstöße.
  3. Eine Weitergabe der Zugangsdaten für den Internetanschluss an Dritte ist dem Gast untersagt. Bei Zuwiderhandlung hat der Gast für alle durch die Weitergabe der Zugangsdaten entstandenen Schäden gegenüber Ryokan einzustehen.
  4. Im Übrigen behält sich Ryokan vor, den Internetanschluss des Gastes bei Rechtsverstößen zu sperren.
  1. DATENSCHUTZ
  2. Die Datenschutzbestimmungen sind einsehbar unter:
    https://nashi.de/privacy-policy
  3. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
  1. Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Beherbergungsvertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort sind der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Beherbergungsbetriebs. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs.
  4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  6. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Beherbergungsbetrieb weder bereit noch verpflichtet.

Ryokan GmbH, Wenigemarkt 19, 99084 Erfurt

ANSCHRIFT

Ryokan Erfurt GmbH
Wenigemarkt 19
D-99084 Erfurt